Sitzung des APS am 22.01.2019 Vorlage
Nr. APS/060/2019/1
Flächennutzungsplanänderung Stellungnahmen
Nr. 180 Planbeschluss
- Vogelsanger Weg -
Vorlage Nr. APS/060/2019/1
Flächennutzungsplanänderung Nr. 180
‑ Vogelsanger
Weg ‑
- Stellungnahmen
- Planbeschluss
Beschlussentwurf:
BV Die Bezirksvertretung 6 wird hiermit gem.
§ 3 Abs. 10 Nr. 3 der Bezirkssatzung zum Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 180 – Vogelsanger Weg – angehört und empfiehlt dem Rat der Stadt
eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
APS Der Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem.
§ 2 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße
Beschlussfassung.
HFA Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung gem. § 5 Abs. 3 der
Zuständigkeitsordnung eine vorlagegemäße Beschlussfassung.
Rat I. Der
Rat der Stadt stimmt der Behandlung der Äußerungen gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behandlung der Stellungnahmen nach
§ 4 BauGB gemäß Vorlage Nr. 61/102/2019 zu (zustimmender Beschluss
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung sowie Beschlussempfehlung an den Rat vom
25.09.2019, Anlage 3 zur vorliegenden Vorlage).
II. Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den
zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 180 (Entwurf)
- Vogelsanger Weg - während der
öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen und entscheidet hierüber
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen
Fassung entsprechend Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage.
III. Der Rat der Stadt beschließt
den
für ein Gebiet beiderseits des Vogelsanger Weges etwa zwischen dem nördlichen
Zubringer und etwa südlich der Kleingartenanlage an der Stieglitzstraße
- maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich
der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 180
(Entwurf)
- Vogelsanger Weg -
erstellten
Entwurf gemäß § 5 Abs. 5 BauGB als Flächennutzungsplanänderung Nr.
180 – Vogelsanger Weg – mit
der Begründung einschließlich des Umweltberichtes vom 13.12.2019 sowie der
zusammenfassenden Erklärung (siehe Anlage 2).